Anwendungsgebiet

Die Luftförderrinne wird für den horizontalen Transport von staubförmigen Gütern eingesetzt. Grießige Produkte lassen sich auf ihr nicht transportieren. Je nach Produktart und Förderleistung muß die Rinne mit einer Neigung von 5° – 7° verlegt werden.

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Rinnengehäuse: St 1203, AIMg 3 oder Mat. 1.4541 und 1.4571
Auflockerungsplatte: Kunststoffgewebe, Sinterkunststoff oder Sintermetall
(Zinnbronze oder VA)
Dichtung: Gummi

Die Luftförderrinne besteht aus Ober- und Unterkasten, die durch die poröse Auflockerungsplatte getrennt sind. In den Unterkasten wird die Auflockerungsluft eingeblasen, während im Oberkasten dadurch das zu fördernde Produkt zum Fließen gebracht wird. Beide Kästen sind fest miteinander verschraubt und gegeneinander abgedichtet. Die Rinnen werden in Längen von max. 2.500 mm gefertigt und können miteinander zu beliebigen Längen verschraubt werden. Ein- und Auslaufstücke werden passend dazu geliefert. Als Luftquelle wird normalerweise ein Normventilator verwendet, der fest an die Förderrinne anmontiert wird. Jedes Rinnenteil besitzt ein Handloch nach Zeichnung.

Als Antriebsmotor für den Belüftungsventilator wird ein Sondermotor auf einer Wippe verwendet. Schutzart und Spannung entsprechend Kundenwunsch.

Luftmenge/m2: abhängig von Rinnenneigung und porösem Medium
Luftdruck: abhängig von porösem Medium

Beim Einsatz dieser Förderrinne kann eine schonende Förderung von pulverförmigem Material garantiert werden. Es entsteht nur geringer Verschleiß, da im Gegensatz zu mechanischen Fördermitteln, z.B. Schnecken, keine drehenden Teile zur Verwendung kommen. Die Auflockerungsplatte hat eine hohe Lebensdauer und läßt sich häufig nach Verschmutzung wieder regenerieren. Die Handlöcher erlauben es, die Förderung zu kontrollieren bzw. eine mechanische Reinigung ohne Abbau der Rinne vorzunehmen. Es können beliebig viele Einläufe und Abgänge an der Rinne angebracht werden. Förderweiten spielen keine Rolle, falls genügend Höhe zur Verlegung der Rinne zur Verfügung steht.